Allgemeine Schenkungsbedingungen

Stand: 17.11.2020

 

Präambel

Im vollen Bewusstsein, dass unsere Tätigkeit als Verein Kleines Knöpflein – Früh(chen) benäht eine freiwillige Hilfsleistung erbringen, nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie keinen Rechtsanspruch gegenüber uns hinsichtlich des Schenkens eines Hilfspaketes ableiten können.

Mit Übersendung Ihrer Anfrage hinsichtlich der Übersendung eines kostenlosen Hilfspaketes erklären Sie diese Allgemeinen Schenkungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, weshalb diese zum Vertragsinhalt erhoben werden.

Geltungsbereich

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen uns und Ihnen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Schenkungsbedingungen, wobei hierfür diejenige Fassung gültig ist, welche zum Zeitpunkt des Entstehen eines Schenkungsvertrages in Geltung stand.

Spätestens durch die Erstellung Ihrer Anfrage unterwerfen Sie sich unwiderruflich diesen Allgemeinen Schenkungsbedingungen oder deren aktualisierten Fassungen.

Diese Allgemeinen Schenkungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Die Vertragsparteien kommen überein, dass – unter Einhaltung des Schrifterfordernisses – von diesen Allgemeinen Schenkungsbedingungen (individuell) abweichende Vereinbarungen getroffen werden können, wobei eine solche Vereinbarung immer nur für den Einzelfall und somit nur für das jeweils konkret hiervon betroffene Rechtsgeschäft gilt, weshalb von Ihnen (selbst im Wiederholungsfalle beziehungsweise im Falle der Erbringung von wiederkehrenden Leistungen) keine Ansprüche für die erneute Schaffung einer von diesen Allgemeinen Schenkungsbedingungen etwaig (individuell) abweichenden Vereinbarung abgeleitet werden kann.

Weiters kommen die Vertragsparteien überein, dass der Verein im Falle einer gewünschten Änderung der Allgemeinen Schenkungsbedingungen berechtigt ist, die intendierte Änderung Ihnen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei Sie in einem solchen Falle eine Redepflicht trifft, weshalb ein Schweigen als konkludente Zustimmung und somit als Genehmigung der intendierten Änderung gilt, wodurch diese zum Vertragsinhalt erhoben werden und somit als vertragskonform gelten.

Es steht Ihnen frei, der intendierten Änderung dieser Allgemeinen Schenkungsbedingungen binnen 14 Tagen ab Zugang der Redepflicht auslösenden Erklärung zu widersprechen.

Entgegenstehende oder anderslautende Bedingungen von Ihnen sind ungültig, selbst wenn sie von Ihnen im Zuge der Vertragsanbahnung der intendierten Schenkung zugrunde gelegt wurden, es sei denn, diese werden vom uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Dies gilt auch für den Fall, dass wir nicht ausdrücklich Ihren Bedingungen widersprochen haben.

Vertragsgegenstand

Mit Übersendung Ihrer Anfrage bitten Sie uns um die kostenlose Übersendung eines Hilfepaketes für Ihr Frühchen.

Unsere Tätigkeit besteht darin Ihre Anfrage bestmöglich umzusetzen.

In Ermangelung einer Entgeltlichkeit ist die Ableitung einer Leistungsverpflichtung unsererseits dezidiert ausgeschlossen.

Leistungsumfang

Unserer beabsichtigte Leistung ist es Ihnen für Ihr Frühchen eine kostenlose Erstausstattung an Bekleidung für das gemeinsame Verlassen des Krankenhauses zu übersenden.

Hierbei werden wir – unter Berücksichtigung unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit versuchen – Ihre individuellen Wünschen so gut es möglich zu berücksichtigen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt der kostenlosen Willkommenspakete, aufgrund verschiedener Faktoren (z.B. Jahreszeit, …), variieren kann.

Unsere Leistung gilt als erbracht, wenn wir Ihr kostenloses Willkommenspaket abgesendet haben. Für etwaige Postverzögerungen- beziehungsweise Postverluste schließen wir die Risikotragung aus.

Vertragszweck

Es ist unser intendierte Parteiwille Ihrem Frühchen eine Erstausstattung an Bekleidung in Form eines kostenlosen Willkommenspaketes zur Verfügung zu stellen.

Demnach nehmen Sie zur Kenntnis, dass durch uns für jedes Frühchen nur ein kostenloses Willkommenspaket zur Verfügung gestellt werden kann.

Persönliche Verwendung

Mit Übersendung Ihrer Anfrage sichern Sie uns zu, dass Sie die kostenlosen Willkommenspakete nur für die Bekleidung Ihr eigenes Frühchen zu verwenden.

Ferner sichern Sie uns zu, dass keine weitere Person für Ihr Frühchen hinsichtlich eines weiteren kostenlosen Willkommenspakets angefragt hat oder anfragen wird.

Darüber hinaus sichern Sie uns zu, dass Sie Ihr kostenloses Willkommenspaket niemals entgeltlich Dritten zu überlassen. (Eine unentgeltliche Weitergabe an andere bedürftige dritte Personen ist jedoch zulässig.)

Kontroll- und Mitwirkungspflichten

Mit Übersendung Ihrer Anfrage sichern Sie uns zu, den Anweisungen des medizinischen Personals unbedingt Folge zu leisten.

Weiters sichern Sie uns zu, sämtliche enthaltenen Stücke, sofort nach Erhalt genauestens auf etwaige Brüche, Beschädigungen beziehungsweise losen Knöpfen, Fäden oder sonstige ihnen gleichzuhaltenden Gefahrenquellen zu untersuchen, sodass ein Verschlucken beziehungsweise eine sonstige Gefährdung Ihres Frühchens oder anderer Kinder ausgeschlossen.

Ferner sichern Sie uns zu, sämtliche enthaltenen Stücke mit zumindest 30°C zu waschen und hierbei nur verträgliche Waschmittel zu verwenden.

Allergische Reaktionen

Darüber hinaus sichern Sie uns zu, die Gefahren für etwaige allergische Reaktionen oder ihnen gleichzuhaltende Reaktionen, welche aufgrund der von uns verwendeten Materialen verursacht worden könnten oder verursacht worden sind, zu tragen, weshalb eine Haftung unsererseits ausgeschlossen ist.

Datenschutz

Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Datenschutzerklärung beziehungsweise Datenschutzeinwilligungserklärung untrennbare Bestandteile dieser Allgemeinen Schenkungsbedingungen sind und dass diese zum Zwecke der Übersichtlichkeit separat auf unserer Webseite erläutert sind.

Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung des Auftragnehmers

Sie nehmen zur Kenntnis, dass wir als Verein für keine unserer Leistung Gewährleistung leisten.

Für Schäden, welche auf eine unsachgemäße Anwendung beziehungsweise Behandlung, fehlende, lückenhafte oder fehlerhafte Überprüfung beziehungsweise üblichen oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet.

Soweit anwendbar beschränkt sich unsere Haftung beschränkt sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf grobe Fahrlässigkeit und den Vorsatz und ist – unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe – in der Höhe auf den Wert eines Willkommenspakets eingeschränkt. Ferner schließen wir unsere Haftung für Aufklärungs-, Prüfungs-, Nachforschungs- und Warnrisiken aus. Darüber hinaus schließen wir unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt werden.

Des Weiteren sind sämtliche Schadenersatzansprüche für Folgeschäden und Vermögensschäden ebenso ausgeschlossen.

Weiters haften wir nicht für Schäden, welche aus unvorhersehbaren oder von unseren Parteiwillen unabhängiger Ereignisse, welche durch eine Störung des Betriebes, insbesondere infolge höherer Gewalt, Wetter, Unfällen, Schadens- oder Naturereignissen, pandemischen oder epidemischen Entwicklungen, Streiks, Betriebsurlaub, gesetzlicher oder behördlicher Maßnahmen, Grenz- oder Straßensperren oder ihnen gleichzuhaltende Umstände, Betriebsstörungen auch in Werken etwaiger Vorlieferanten oder Dritten, beziehungsweise unautorisierter Anwendung oder von dem Auftragnehmer nicht zu vertretender sonstige (externe) Vorkommnisse, verursacht worden sind.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie zu beweisen haben, dass ein etwaiger Schaden auf unser Verschulden zum Absendezeitpunkt zurückzuführen ist. Darüber hinaus nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder das Vorliegen von Vorsatz jeweils zum Absendezeitpunkt zu beweisen haben.

Weiters nehmen Sie zur Kenntnis, dass allfällige Ersatzansprüche unsererseits, spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger verjähren und dass dessen allfällige Ersatzansprüche spätestens aber innerhalb von 3 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden müssen.

Redepflichten

Sie nehmen zur Kenntnis, dass wir im Falle einer gewünschten Vertragsänderung berechtigt sind, Ihnen die intendierte Vertragsänderung schriftlich mitzuteilen, wobei Sie in einem solchen Falle eine Redepflicht trifft, weshalb ein Schweigen als konkludente Zustimmung und somit als Genehmigung der intendierten Vertragsänderung gilt, wodurch diese zum Vertragsinhalt erhoben wird und somit als vertragskonform gilt.

Es steht Ihnen frei, der intendierten Vertragsänderung binnen 14 Tagen ab Zugang der Redepflicht auslösenden Erklärung schriftlich zu widersprechen.

Sonstige Vereinbarungen

Alle vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ergeben sich aus diesen Allgemeinen Schenkungsbedingungen Vertrag und seinen schriftlichen Anlagen.

Sämtliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform sowie der ausdrücklichen Zustimmung der Vertragsparteien. Das gleiche gilt auch für den Verzicht auf das Schrifterfordernis. Somit bleiben sämtliche diesen Allgemeinen Schenkungsbedingungen widersprechenden Bedingungen für uns unverbindlich, selbst wenn wir dieser nicht ausdrücklich widersprechen.

Nebenabreden

Die Vertragsparteien bestätigen, dass keine mündlichen Nebenabreden bestehen beziehungsweise dass andere von diesen Allgemeinen Schenkungsbedingungen abweichende Inhalte vereinbart wurden. Soweit die Vertragsparteien etwaige Nebenabreden oder abweichende Vertragsinhalte in Aussicht genommen hätten, bedürfen diese zur Erlangung ihrer Gültigkeit zwingend das Schrifterfordernis, weshalb diese bis zum Abschluss der Gegenzeichnung keinerlei rechtliche Wirkung zeitigen.

Materielles Recht und Interpretation

Für die gesamten wirtschaftlichen sowie rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Gerichtsstand

Soweit anwendbar, gilt als Gerichtsstand für eventuell auftretende Streitigkeiten, welche aus diesen Allgemeinen Schenkungsbedingungen oder seinen schriftlichen Anlagen resultieren, das für unseren Vereinssitz zuständige Gericht vereinbart.

Vorwegverzicht auf Vertragspassung beziehungsweise -anfechtung

Sie erklären ausdrücklich und unwiderruflich, dass Sie auf die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsanpassung beziehungsweise Vertragsanfechtung aufgrund Irrtum, Verkürzung über die Hälfte, Fehlen beziehungsweise Wegfall der Geschäftsgrundlage vorwegverzichten.

Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Schenkungsbedingungen unwirksam sind und / oder unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der übrig verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksam gewordene Bestimmung ist durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche ihrem wirtschaftlichen oder juristischen Zweck beziehungsweise dem Sinn nach am nächsten kommt.

Dies gilt ebenso für eventuelle Regelungslücken.

Schlussbestimmungen

Abschließend versichern die Vertragsparteien einander ihre redlichen Absichten und dass diese alle Angaben in sämtlichen Vertragswerken oder sonstigen Dokumenten gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig allfällige Änderungen unverzüglich der anderen Vertragspartei bekannt zu geben.